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BVerwG, 14.12.1955 - V B 160.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- ZMR 1956, 71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1955 - V B 160.55
Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr die Frage, welche die Klägerin als rechtsgrundsätzlich ansieht, zunächst durch Beschluß vom 19. November 1953 (BVerwGE 1, 35), neuerdings durch Urteil vom 6. April 1955 (NJW 1955 S. 1650 = DVBl. 1955 S. 753) selbst bereits dahin geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes die Rechtslage zur Zeit seines Erlasses maßgebend ist. - BVerwG, 06.04.1955 - V C 102.54
Auszug aus BVerwG, 14.12.1955 - V B 160.55
Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr die Frage, welche die Klägerin als rechtsgrundsätzlich ansieht, zunächst durch Beschluß vom 19. November 1953 (BVerwGE 1, 35), neuerdings durch Urteil vom 6. April 1955 (NJW 1955 S. 1650 = DVBl. 1955 S. 753) selbst bereits dahin geklärt, daß für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes die Rechtslage zur Zeit seines Erlasses maßgebend ist. - BVerwG, 15.09.1955 - V A 1.54
Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts bei Streitigkeiten zwischen …
Auszug aus BVerwG, 14.12.1955 - V B 160.55
Insoweit dagegen die Klägerin die Anwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen auf den Einzelfall zur erneuten Erörterung stellen will, liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, die im Revisionsverfahren geklärt werden könnte; vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 1. Juli 1955 (DÖV 1955 S. 698) undvom 12. Dezember 1955 - BVerwG V C 88.54 -. - BVerwG, 12.12.1955 - V C 88.54
Zuteilbarkeit zweckentfremdeten Wohnraums
Auszug aus BVerwG, 14.12.1955 - V B 160.55
Insoweit dagegen die Klägerin die Anwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen auf den Einzelfall zur erneuten Erörterung stellen will, liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, die im Revisionsverfahren geklärt werden könnte; vgl. hierzu die Urteile des Senats vom 1. Juli 1955 (DÖV 1955 S. 698) undvom 12. Dezember 1955 - BVerwG V C 88.54 -.
- BVerwG, 17.10.1956 - II B 151.54
Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Die Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist jedoch nicht mehr zu erwarten, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Frage in seiner Rechtsprechung bereits geklärt hat (BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1955 - BVerwG V B 160.55 -).